Entlassmanagement: Ihre Rechte bei der Krankenhausentlassung
Das Krankenhaus muss die Anschlussversorgung organisieren, nicht die Familie. Was gesetzlich zusteht, wer zuständig ist und was zu tun ist, wenn nichts passiert.
Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Diagnose. Von einem Tag auf den anderen ist alles anders, und niemand hat einen Plan dafür. Diese acht Schritte in dieser Reihenfolge bringen Sie durch die ersten Wochen.
Beantragen Sie den Pflegegrad. Ein Anruf, ein Satz, kein Formular nötig. Das Antragsdatum entscheidet darüber, ab wann Geld fließt – und rückwirkend zahlt niemand.
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung." Das Datum zählt. Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, nicht ab der Begutachtung – jeder Tag Zögern kostet Geld.
Praxistipp: Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Person am Telefon.
Jedes Kölner Krankenhaus hat einen Sozialdienst. Er organisiert die Anschlussversorgung: Kurzzeitpflege, Pflegedienst, Hilfsmittel, Reha-Antrag. Und er weiß, wo gerade ein Platz frei ist – eine Information, die Sie von außen kaum bekommen.
Praxistipp: Melden Sie sich, sobald ein Entlassdatum im Raum steht, nicht am Tag davor. Das Entlassmanagement ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn es zu Hause noch nicht geht, verschafft Kurzzeitpflege Ihnen Zeit. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung – seit Juli 2025 als gemeinsamer Betrag mit der Verhinderungspflege, den Sie frei auf beides verteilen können.
Praxistipp: Plätze sind in Köln knapp. Fragen Sie parallel mehrere Einrichtungen an, auch im Umland.
Was genau wird gebraucht – Körperpflege, Anziehen, Essen, Medikamente, Einkauf, Begleitung? Wie oft am Tag, zu welcher Uhrzeit? Diese Liste brauchen Sie bei jedem Telefonat und bei der Begutachtung.
Praxistipp: Führen Sie zusätzlich eine Woche lang ein Pflegetagebuch. Es ist der wirksamste Hebel für einen angemessenen Pflegegrad.
Ein Pflegestützpunkt oder die Seniorenberatung der Stadt Köln berät unabhängig und ohne Kosten. Nutzen Sie das, bevor Sie Verträge unterschreiben – die Beratung kennt Leistungen, an die Sie nicht denken.
Praxistipp: Bitten Sie um einen Hausbesuch. Wer die Wohnung sieht, berät konkreter.
Ambulante Dienste fahren Touren. Ob Sie aufgenommen werden, hängt oft daran, ob Ihre Adresse auf einer bestehenden Route liegt. Fragen Sie zuerst im eigenen und in den angrenzenden Gebieten.
Praxistipp: Fragen Sie direkt: „Nehmen Sie überhaupt noch jemanden auf?" Das spart beiden Seiten Zeit.
Türschwellen, Teppichkanten, die Badewanne, schlechtes Licht im Flur: Was jahrelang kein Problem war, wird es plötzlich. Die Wohnberatung kommt kostenlos vorbei und sagt, was sich ändern lässt.
Praxistipp: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme ab Pflegegrad 1 – aber nur, wenn der Antrag vor dem Umbau gestellt wird.
Pflegende Angehörige unterschätzen regelmäßig, wie lange das geht und was es kostet – körperlich und seelisch. Verhinderungspflege, Tagespflege und Entlastungsbetrag sind genau dafür da.
Praxistipp: Klären Sie früh, wer einspringt, wenn Sie selbst krank werden. Diese Frage kommt garantiert, meist zum ungünstigsten Zeitpunkt.
Die meisten Familien fangen mit der Anbietersuche an. Das ist verständlich – es fühlt sich nach Handeln an. Praktisch ist es aber der dritte Schritt: Ohne Pflegegrad steht nicht fest, was finanzierbar ist, und ohne Bedarfsliste kann Ihnen kein Dienst ein Angebot machen.
Der Antrag kostet fünf Minuten und läuft im Hintergrund weiter, während Sie sich um alles andere kümmern. Deshalb steht er an erster Stelle.
Die Punkte, an denen es in der Praxis am häufigsten hakt – ausführlich erklärt.
Das Krankenhaus muss die Anschlussversorgung organisieren, nicht die Familie. Was gesetzlich zusteht, wer zuständig ist und was zu tun ist, wenn nichts passiert.
Ein Termin entscheidet über den Pflegegrad. Was der Gutachter wirklich prüft, welcher Fehler am häufigsten passiert und was Sie vorher aufschreiben sollten.
Nach dem Krankenhaus soll es schnell gehen, aber die Plätze sind knapp. Was in Köln tatsächlich hilft, wer zuständig ist und was die Kasse zahlt.
Ohne Vollmacht darf auch der Ehepartner nicht entscheiden. Was die Vollmacht regelt, wo sie in Köln beurkundet wird und was passiert, wenn sie fehlt.
Die ersten Monate entscheiden, wie viel zurückkommt. Welche Reha wann beantragt wird, was Anschlussheilbehandlung bedeutet und wo in Köln Hilfe wartet.