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Pflegegrad und Leistungen

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Mit Pflegegrad kommen je nach Stufe mehrere Hundert bis über zweitausend Euro im Monat zusammen – aber nur, wenn man weiß, was zu beantragen ist.

Der wichtigste Satz auf dieser Seite

Rufen Sie bei der Pflegekasse an und sagen Sie: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung." Mehr braucht es nicht. Das Datum dieses Anrufs zählt – auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet.

Die fünf Pflegegrade

Pflegegrade mit Pflegegeld und Sachleistung
GradBedeutungPunkte PflegegeldSachleistung
1 Geringe Beeinträchtigung 12 – 26
2 Erhebliche Beeinträchtigung 27 – 47 347 € 796 €
3 Schwere Beeinträchtigung 48 – 69 599 € 1.497 €
4 Schwerste Beeinträchtigung 70 – 89 800 € 1.859 €
5 Schwerste mit besonderen Anforderungen 90 – 100 990 € 2.299 €

Beträge je Monat nach SGB XI. Pflegegeld erhalten Sie bei Versorgung durch Angehörige oder eine private Betreuungskraft, Sachleistung bei Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst.

Leistungen, die oft übersehen werden

LeistungBetragAb Pflegegrad
Entlastungsbetrag
Betreuung, Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung
131 € monatlich1
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
gemeinsamer Jahresbetrag seit Juli 2025 – frei aufteilbar zwischen Ersatz zu Hause und stationärem Aufenthalt
3.539 € jährlich2
Tagespflege
tagsüber in einer Einrichtung, abends zu Hause
wie Sachleistung2
Pflegehilfsmittel
Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen
42 € monatlich1
Wohnumfeldverbesserung
barrierefreies Bad, Treppenlift, Türverbreiterung
bis 4.180 € je Maßnahme1
Hausnotruf bis 25,50 € monatlich1
Jede Leistung einzeln beantragen

Die Pflegekasse weist nicht von sich aus auf diese Leistungen hin. Besonders der gemeinsame Jahresbetrag und der Entlastungsbetrag bleiben häufig ungenutzt, obwohl sie zusammen über 5.100 Euro im Jahr ausmachen können.

Beim Umbau gilt: erst beantragen, dann bauen. Im Nachhinein zahlt die Kasse nicht.

Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege

Reichen Pflegegeld, Rente und eigene Mittel nicht aus, springt die Sozialhilfe ein – die Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Zuständig ist in Köln das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren – der Einstieg führt über die Seite Soziales der Stadt Köln.

Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person. Der Zugriff auf das Einkommen der Kinder ist seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz stark eingeschränkt: Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind wird überhaupt geprüft.

Häufiges Missverständnis

Viele stellen keinen Antrag, weil sie fürchten, ihre Kinder würden herangezogen. Das trifft bei den allermeisten Familien nicht mehr zu. Lassen Sie sich das in einer Beratungsstelle für Ihren konkreten Fall durchrechnen, bevor Sie darauf verzichten.

Die Begutachtung vorbereiten

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt in die Wohnung und bewertet sechs Lebensbereiche. Am stärksten zählt die Selbstversorgung (40 Prozent), gefolgt vom Umgang mit Krankheit und Therapie (20 Prozent). Wie der Termin abläuft und was Sie vorbereiten sollten, steht ausführlich unter Begutachtung vorbereiten.

  1. Pflegetagebuch führen

    Notieren Sie über mindestens eine Woche täglich, wobei Unterstützung nötig war und wie lange. Das ist der wirksamste Hebel im ganzen Verfahren.

  2. Vorher miteinander sprechen

    Viele ältere Menschen stellen sich beim Termin selbstständiger dar, als sie sind. Es geht nicht um Stolz, sondern um eine ehrliche Beschreibung eines durchschnittlichen Tages – auch der schlechten.

  3. Dabei sein und ergänzen

    Als Angehöriger dürfen Sie beim Termin anwesend sein. Ergänzen Sie, was unerwähnt bleibt – ohne über den Kopf der betroffenen Person hinweg zu reden.

  4. Unterlagen bereitlegen

    Medikamentenplan, Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Hilfsmittel. Was auf dem Tisch liegt, wird berücksichtigt.

Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt

Etwa ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit.

  1. Fristwahrender Widerspruch, formlos: „Gegen den Bescheid vom … lege ich Widerspruch ein. Eine Begründung reiche ich nach."
  2. Das Gutachten anfordern – Sie haben ein Recht darauf.
  3. Gutachten mit dem Pflegetagebuch abgleichen, Abweichungen konkret benennen.
  4. Begründung nachreichen, mit ärztlichen Unterlagen als Beleg.

Kostenlose Unterstützung dabei gibt es bei den Pflegestützpunkten und der Unabhängigen Patientenberatung.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Mit einem Anruf bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung." Das Datum dieses Anrufs zählt – Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat, nicht erst ab der Begutachtung.

Wie lange dauert es bis zur Begutachtung?

In der Regel zwei bis fünf Wochen. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden; bei Überschreitung stehen Ihnen 70 Euro je angefangene Woche zu. Im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen.

Pflegegeld oder Sachleistung – was ist besser?

Pflegegeld bekommen Sie, wenn Angehörige oder eine private Betreuungskraft pflegen; es wird ausgezahlt und ist frei verwendbar. Sachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Kasse ab; der Betrag ist deutlich höher, aber zweckgebunden. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.

Was ist, wenn das Geld trotzdem nicht reicht?

Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach SGB XII in Betracht – beantragt beim Sozialamt der Stadt Köln. Geprüft werden Einkommen und Vermögen, auch das der Kinder, wobei seit 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je Kind zugegriffen wird.

Bekomme ich Leistungen rückwirkend?

Ab dem Monat der Antragstellung, ja. Vor dem Antrag nicht. Das ist der Grund, warum der Anruf bei der Kasse der erste Schritt sein sollte – noch vor der Suche nach einem Pflegedienst.

Alle Beträge nach SGB XI, Stand 1. Januar 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Anträge und Leistungen im Detail

Wie Sie beantragen, was bei der Begutachtung zählt und was zu tun ist, wenn der Bescheid nicht stimmt.