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Hilfe zur Pflege beim Kölner Sozialamt

Geld & Leistungen Von , Verantwortlicher Redakteur 3 Minuten Lesezeit

Pflege ist teuer, und die Pflegekasse zahlt nur einen Teil. Wenn Rente und Erspartes nicht reichen, springt die Sozialhilfe ein. Viele stellen den Antrag nicht – aus einer Sorge, die seit 2020 meist unbegründet ist.

Was Hilfe zur Pflege ist

Eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Siebten Kapitel SGB XII. Sie übernimmt die Pflegekosten, die nach den Leistungen der Pflegekasse übrig bleiben – bei ambulanter Versorgung ebenso wie im Heim. Zuständig ist in Köln das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt.

Die Angst vor dem Elternunterhalt

Das ist der Grund, warum viele Familien keinen Antrag stellen: die Befürchtung, die Kinder würden zur Kasse gebeten. Diese Sorge war früher berechtigt. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 ist sie es in den allermeisten Fällen nicht mehr.

Die 100.000-Euro-Grenze

Auf das Einkommen von Kindern wird erst zugegriffen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt – je Kind einzeln betrachtet, nicht zusammengerechnet. Unterhalb dieser Grenze prüft das Sozialamt das Einkommen der Kinder gar nicht erst.

Das Vermögen der Kinder bleibt grundsätzlich außen vor. Auch das Einkommen von Schwiegerkindern wird nicht herangezogen.

Praktisch heißt das: Bei den meisten Familien zahlen die Kinder nichts. Wer den Antrag aus dieser Sorge unterlässt, verzichtet ohne Grund auf Leistungen.

Was geprüft wird

Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person selbst – und, falls verheiratet, des Ehepartners.

WasWie es behandelt wird
Rente, Pensionwird eingesetzt, abzüglich Freibeträgen
Pflegegeldwird angerechnet
Schonvermögenbleibt unangetastet
Selbstgenutztes Haus oder Wohnungbleibt in angemessener Größe geschützt
Angemessener Hausrat, Autobleibt geschützt
Bestattungsvorsorgebleibt in angemessener Höhe geschützt
Vorsicht bei Schenkungen

Wer in den letzten zehn Jahren Vermögen verschenkt hat – etwa ein Haus an die Kinder –, muss damit rechnen, dass das Sozialamt die Schenkung zurückfordert. Das gilt auch dann, wenn sie in bester Absicht erfolgte. Lassen Sie sich vor solchen Schritten anwaltlich beraten.

Wie Sie den Antrag stellen

  1. Antrag beim Sozialamt einreichen

    Formlos möglich, aber schriftlich empfehlenswert. Das Eingangsdatum zählt – Leistungen gibt es ab dem Tag, an dem das Amt Kenntnis vom Bedarf hat, nicht rückwirkend.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Rentenbescheide, Kontoauszüge der letzten Monate, Nachweise über Vermögen, Mietvertrag oder Grundbuchauszug, Pflegegradbescheid, Rechnungen des Pflegedienstes oder der Einrichtung.

  3. Prüfung abwarten

    Das Amt rechnet aus, welcher Anteil selbst zu tragen ist und welchen es übernimmt. Das dauert einige Wochen. Wichtig: Der Pflegedienst darf in dieser Zeit weiterarbeiten – die Kosten werden nachträglich übernommen.

  4. Bescheid prüfen

    Rechnen Sie nach. Fehler bei Freibeträgen und Anrechnungen kommen vor. Bei Zweifeln haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch.

Wo Sie sich beraten lassen können

Bevor Sie den Antrag stellen, lohnt ein Gespräch bei einer unabhängigen Stelle. Die Sozialverbände VdK und SoVD beraten ihre Mitglieder auch zu Hilfe zur Pflege und übernehmen bei Bedarf die Vertretung im Widerspruchsverfahren. Kostenlose Erstberatung gibt es außerdem bei den Kölner Pflegestützpunkten.

Zwei Anträge, zwei Ämter

Verwechseln Sie nicht: Der Pflegegrad kommt von der Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse, die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt der Stadt. Beides muss getrennt beantragt werden, und der Pflegegrad ist Voraussetzung für vieles. Wie der Pflegegradantrag läuft, steht unter Pflegegrad & Leistungen.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.

Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 29. Juli 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.

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