Grundsicherung im Alter: wenn die Rente nicht reicht
Von den Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, stellt etwa die Hälfte keinen Antrag. Die Gründe sind fast immer dieselben: Scham, und die Sorge, dass die Kinder zahlen müssen. Der zweite Grund ist in den meisten Fällen unbegründet.
Wer Anspruch hat
Grundsicherung nach dem vierten Kapitel des SGB XII bekommt, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist) und dessen Einkommen den Bedarf nicht deckt. Der Bedarf setzt sich zusammen aus:
- Regelsatz für den Lebensunterhalt
- angemessene Warmmiete – in Köln wegen des Mietniveaus ein erheblicher Posten
- Mehrbedarfe, etwa bei Gehbehinderung mit Merkzeichen G oder bei notwendiger Krankenkost
Gegengerechnet werden Rente, Betriebsrente, Miet- und Zinseinkünfte. Bleibt eine Lücke, wird sie aufgefüllt.
Der entscheidende Punkt, der die meiste Angst nimmt: Auf das Einkommen von Kindern greift das Amt erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen je Kind zu. Unterhalb dieser Grenze wird gar nicht gefragt – das Amt unterstellt, dass kein Unterhaltsanspruch besteht.
Das gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Wer aus dieser Sorge auf einen Antrag verzichtet, verschenkt bei den allermeisten Familien Geld ohne Grund.
Was vom Vermögen bleibt
Ein Schonvermögen bleibt unangetastet – Bargeld und Guthaben bis zu einem Freibetrag. Außerdem in der Regel geschützt:
- ein angemessenes selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung
- Hausrat und ein angemessenes Auto
- Gegenstände mit besonderem persönlichem Wert
- eine angemessene Altersvorsorge
Ob eine Immobilie „angemessen" ist, hängt von Größe und Personenzahl ab. Bei einem Reihenhaus, das seit Jahrzehnten selbst bewohnt wird, ist das meist unproblematisch.
Zwei verschiedene Leistungen, beide im SGB XII: Grundsicherung deckt den allgemeinen Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege die Pflegekosten, die über die Pflegekasse hinausgehen. Sie können beide gleichzeitig beziehen und sollten beide beantragen. Zur Hilfe zur Pflege siehe Hilfe zur Pflege beim Kölner Sozialamt.
Der Antrag in Köln
Zuständig ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln; die Anträge laufen über die Sozialämter in den Bezirken. Der Antrag ist formgebunden, das Formular gibt es online und in den Bezirksrathäusern.
Wichtig: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Stellen Sie den Antrag deshalb formlos vorab – ein Satz genügt: „Ich beantrage Grundsicherung im Alter." Die Unterlagen reichen Sie nach.
- Rentenbescheide, alle – auch Betriebs- und Auslandsrenten
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweise über Vermögen und Versicherungen
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden – begründet Mehrbedarf
- Pflegegradbescheid, falls vorhanden
Wenn abgelehnt oder zu niedrig bewilligt wird
Ein Monat Widerspruchsfrist ab Zugang des Bescheids. Häufige Fehler in Bescheiden: Die Miete wird als unangemessen gekürzt, Mehrbedarfe fehlen, oder Einkommen wird falsch angerechnet.
Lassen Sie den Bescheid durchsehen, bevor Sie ihn hinnehmen – kostenlos bei einer Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände, bei den Sozialverbänden VdK und SoVD für ihre Mitglieder, oder bei der Unabhängigen Patientenberatung.
Grundsicherung ist keine Sozialhilfe im alten Sinn und kein Almosen. Sie ist eine Leistung, die im Gesetz steht, und sie wird aus Steuern finanziert, die die Betroffenen ihr Leben lang mitgetragen haben. Wer 45 Jahre gearbeitet hat und trotzdem unter dem Bedarf liegt, hat nichts falsch gemacht.
Welche Leistungen an einem Pflegegrad hängen, steht unter Pflegegrad und Leistungen. Kostenlose Beratung in Köln: Anlaufstellen.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 1. September 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.