Pflegegeld bei Krankenhaus und Kurzzeitpflege
Die Mutter kommt ins Krankenhaus, und niemand weiß, ob das Pflegegeld weiterläuft. Die Antwort steht in § 34 SGB XI, und sie ist großzügiger als viele annehmen – aber es gibt eine Meldepflicht, deren Verletzung teuer wird.
Krankenhaus und Reha: acht Wochen voll
Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen wird das Pflegegeld in den ersten acht Wochen weitergezahlt – in voller Höhe, ohne Antrag.
Der Grund ist praktisch: Die Angehörigen pflegen weiter. Sie besuchen täglich, waschen Wäsche, organisieren, sind ansprechbar. Der Aufwand endet nicht an der Klinikpforte.
Die acht Wochen zählen für den jeweiligen Aufenthalt, nicht pro Jahr. Wer im Frühjahr sechs Wochen und im Herbst erneut vier Wochen im Krankenhaus liegt, bekommt beide Male das volle Pflegegeld. Erst wenn ein einzelner Aufenthalt über acht Wochen dauert, ruht der Anspruch für die Zeit darüber hinaus.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege: die Hälfte
Anders bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Dort wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Die Logik: Die Versorgung übernimmt in dieser Zeit jemand anderes, und die Kasse zahlt dafür schon aus dem gemeinsamen Jahresbetrag.
Krankenhausaufenthalt und Kurzzeitpflege werden dabei getrennt gezählt – die Wochen addieren sich nicht.
Sie müssen der Pflegekasse mitteilen, wenn sich etwas an der Versorgungssituation ändert – Krankenhausaufenthalt, Umzug in ein Heim, Aufnahme in Kurzzeitpflege, Tod.
Wer das versäumt, bekommt Pflegegeld weiter, das nicht zusteht – und muss es zurückzahlen. Bei einem Heimeinzug oder im Todesfall summiert sich das schnell auf vierstellige Beträge. Melden Sie deshalb schriftlich oder telefonisch mit Notiz von Datum und Namen der Auskunftsperson.
Was mit anderen Leistungen passiert
- Sachleistung (ambulanter Pflegedienst) ruht während des Krankenhausaufenthalts – der Dienst kommt ja nicht.
- Entlastungsbetrag (131 Euro) läuft weiter und lässt sich für Betreuung ansparen; er verfällt allerdings zum 30. Juni des Folgejahres.
- Pflegehilfsmittel – der Anspruch auf die 42 Euro monatlich entfällt für die Zeit im Krankenhaus, da die Versorgung dort erfolgt.
- Beim Umzug ins Heim endet das Pflegegeld mit dem Einzugsmonat. Ab dann greift der stationäre Leistungsbetrag; siehe Pflegeheim: der Eigenanteil.
Im Todesfall
Pflegegeld wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die Person verstorben ist. Melden Sie den Tod zügig – auch hier entstehen sonst Rückforderungen, die dann die Erben treffen. Für Leistungen, die noch offen sind, gilt eine Frist; klären Sie das im selben Gespräch.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen – halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei 4 und 5. Wird er nicht durchgeführt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Das ist eine der häufigsten Ursachen für unerwartete Abzüge. Nutzen Sie den Termin aktiv: Die Fachkraft weist auf Leistungen hin, die Sie noch nicht abrufen.
Welche Beträge an welchem Pflegegrad hängen, steht unter Pflegegrad und Leistungen. Kostenlose Beratung in Köln: Anlaufstellen.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 1. September 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.