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Pflegeberatung: was Sie erwarten dürfen

Beratung & Anlaufstellen Von , Verantwortlicher Redakteur 3 Minuten Lesezeit

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Die meisten Familien nutzen ihn nicht – und suchen sich stattdessen mühsam zusammen, was in einem einzigen Gespräch zu klären wäre.

Der Anspruch, den kaum jemand kennt

Nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf individuelle Beratung durch die Pflegekasse. Diese muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten – oder einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Stelle ausstellen.

Der Anspruch gilt auch für Angehörige und besteht unabhängig davon, ob schon ein Pflegegrad vorliegt.

Wichtig zu wissen

Die Beratung kostet nichts, und sie verpflichtet zu nichts. Sie können sich beraten lassen und danach etwas völlig anderes tun. Wer für eine Erstberatung Geld verlangt, ist kein Pflegestützpunkt und keine Pflegeberatung im Sinne des Gesetzes.

Was eine gute Beratung leistet

Am Ende sollten Sie drei Dinge in der Hand haben:

  1. Eine Einschätzung, welcher Pflegegrad realistisch erreichbar ist und was für die Begutachtung wichtig wird.
  2. Eine Liste der Leistungen, die Ihnen konkret zustehen – mit Beträgen, nicht nur mit Namen.
  3. Einen nächsten Schritt mit Namen und Telefonnummer: welche Stelle, welcher Dienst, welches Formular.

Wenn Sie mit weniger herauskommen, fragen Sie nach. Eine Beratung, die nur Broschüren verteilt, hat ihren Zweck nicht erfüllt.

Wie Sie sich vorbereiten

Der Unterschied zwischen einem nützlichen und einem verlorenen Termin liegt fast immer in der Vorbereitung.

Mitbringen

  • Pflegegradbescheid, falls vorhanden
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Arztberichte der letzten Monate
  • Angaben zu Einkommen und Vermögen, falls Hilfe zur Pflege in Betracht kommt
  • Grundriss oder Fotos der Wohnung, wenn es um Umbau geht

Aufschreiben

Ihre Fragen. Im Gespräch vergisst man regelmäßig die Hälfte, und das Wichtigste fällt einem auf dem Rückweg ein. Fünf notierte Fragen sind mehr wert als eine Stunde allgemeiner Austausch.

Fragen, die sich immer lohnen
  • Welche Leistungen stehen uns zu, die wir noch nicht beantragt haben?
  • Was passiert, wenn ich als pflegende Person selbst ausfalle?
  • Welche Kombination aus Pflegegeld, Sachleistung und Tagespflege ist für uns günstig?
  • Was kostet uns das am Ende im Monat – realistisch gerechnet?
  • Was sollten wir jetzt tun, was in einem halben Jahr?

Beratung zu Hause verlangen

Sie können darum bitten, dass die Beratung in Ihrer Wohnung stattfindet. Das ist fast immer sinnvoller: Die Beraterin sieht die Treppe, das Bad, die Schwellen und kann konkret sagen, was sich ändern lässt. Am Schreibtisch ist das nicht möglich.

Woran Sie schlechte Beratung erkennen

  • Es wird nur eine Lösung genannt, ohne Alternativen.
  • Ein bestimmter Anbieter wird nachdrücklich empfohlen, ohne dass Sie danach gefragt haben.
  • Auf die Frage nach Kosten kommt keine konkrete Zahl.
  • Sie sollen etwas unterschreiben, das Sie nicht in Ruhe lesen konnten.
  • Leistungen wie Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag kommen gar nicht zur Sprache.

In solchen Fällen holen Sie eine zweite Meinung ein. Das ist ausdrücklich zulässig und kostet wieder nichts.

Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Grad 4 und 5. Viele empfinden das als Kontrolle. Tatsächlich ist es eine Gelegenheit:

  • Die Fachkraft sieht, ob die Versorgung noch passt.
  • Sie können Fragen stellen, die zwischendurch aufgekommen sind.
  • Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, kommt der Hinweis auf eine Höherstufung oft von dort.

Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.

Wo Sie in Köln beraten werden

Eine Übersicht der Anlaufstellen – Pflegestützpunkte, Seniorenberatung der Stadt, Wohnberatung und unabhängige Stellen – finden Sie auf der Seite Beratung & Anlaufstellen. Dort steht auch, welche davon kostenlos arbeiten.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.

Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 18. August 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.

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