Der Pflegevertrag: was drinstehen muss
Der Pflegevertrag regelt, wer Ihrer Mutter den Körper wäscht, wann und für wie viel Geld. Unterschrieben wird er meist am Küchentisch, in einer Woche, in der niemand Kraft zum Lesen hat. Diese vier Punkte sollten Sie trotzdem prüfen.
Was im Vertrag stehen muss
§ 120 SGB XI schreibt vor, dass der Pflegevertrag schriftlich geschlossen wird und Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Vergütung einzeln ausweist. Ein Vertrag, der nur eine Gesamtsumme nennt, erfüllt das nicht.
Konkret prüfen Sie:
- Welche Leistungen, einzeln aufgeführt – nicht „Grundpflege nach Bedarf".
- Zu welchen Zeiten und wie oft. „Morgens" ist keine Zeitangabe; sinnvoll ist ein Zeitfenster.
- Was kostet was, je Leistungskomplex oder je Zeiteinheit.
- Wer zahlt welchen Teil: Pflegekasse (Sachleistung), Krankenkasse (Behandlungspflege), Sie selbst. Diese Trennung ist der wichtigste Punkt – siehe Häusliche Krankenpflege.
- Wie hoch der Eigenanteil voraussichtlich monatlich ausfällt.
Ein seriöser Dienst rechnet Ihnen vor der Unterschrift aus, was am Monatsende übrig bleibt: Leistungen minus Sachleistungsbudget minus Behandlungspflege = Ihr Eigenanteil. Wer das nicht liefert, sondern „das klärt sich dann" sagt, ist der falsche Anbieter. Diese Rechnung ist auch die Grundlage, um zwei Dienste zu vergleichen.
Klauseln, die nicht wirksam sind
- Lange Kündigungsfristen für Sie. Nach § 120 Abs. 2 SGB XI können Pflegebedürftige den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Eine Klausel mit drei Monaten Frist ist unwirksam – siehe Den Pflegedienst wechseln.
- Pauschale Ausfallgebühren. Wenn ein Termin rechtzeitig abgesagt wird, darf nichts berechnet werden. Eine Absagefrist von 24 Stunden ist üblich und zulässig; ein pauschales „Nichterscheinen wird voll berechnet" nicht.
- Bindung an einen bestimmten Anbieter für Hilfsmittel oder Inkontinenzmaterial. Sie haben die freie Wahl.
- Vollmachten im Kleingedruckten – etwa, dass der Dienst Anträge in Ihrem Namen stellt oder Leistungen direkt mit der Kasse abrechnet, ohne Sie zu informieren. Lesen Sie diesen Teil besonders genau.
- Haftungsausschluss für Schäden durch die Pflegekräfte. Unwirksam.
Sie unterschreiben monatlich einen Nachweis über die erbrachten Leistungen. Prüfen Sie ihn, bevor Sie zeichnen – dieser Zettel ist die Grundlage der Abrechnung mit der Pflegekasse.
Häufige Abweichungen: Einsätze, die kürzer waren als abgerechnet, oder Leistungen, die nicht stattfanden. Wer blanko unterschreibt, kann später nichts beanstanden. Und Sie machen sich angreifbar, wenn falsch abgerechnet wurde.
Vor der Unterschrift
- Zwei Angebote einholen. Die Vergütungen sind mit den Kassen verhandelt und ähnlich, die Zuschläge und der Umfang unterscheiden sich aber.
- Den Vertrag mitnehmen und in Ruhe lesen. Niemand muss am selben Tag unterschreiben – auch nicht bei der Entlassung aus dem Krankenhaus.
- Bei Zweifeln prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW prüft Pflegeverträge; das kostet wenig und lohnt bei einer Bindung über Jahre.
- Nach der Ansprechperson fragen: Wer ist zuständig, wenn etwas nicht stimmt, und wie ist diese Person erreichbar?
- Vertretung bei Urlaub und Krankheit der Pflegekraft – und ob Sie informiert werden, wenn jemand anderes kommt.
- Wie viele verschiedene Personen kommen. Ständig neue Gesichter sind für Menschen mit Demenz eine echte Belastung.
- Schlüsselregelung: Wer hat einen, wie ist er gesichert?
- Dokumentation: Wo liegt sie, und dürfen Sie sie einsehen? Sie dürfen.
- Beschwerdeweg mit Namen und Telefonnummer.
Anbieter im Stadtgebiet stehen unter Pflegedienste in Köln. Kostenlose und anbieterunabhängige Beratung vor der Entscheidung gibt es bei den Kölner Pflegestützpunkten.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 1. September 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.