Häusliche Krankenpflege: was die Krankenkasse zahlt
Zwei Kassen zahlen für den Pflegedienst, und viele Familien nutzen nur eine davon. Die Pflegeversicherung zahlt für Waschen und Anziehen, die Krankenversicherung für alles Medizinische – aus einem eigenen Topf, der das Pflegegeld nicht mindert.
Der Unterschied, auf den es ankommt
| Behandlungspflege | Grundpflege | |
|---|---|---|
| Was | Injektionen, Verbände, Medikamente stellen, Blutzucker messen, Katheter, Kompressionsstrümpfe anziehen | Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Mobilisation |
| Wer zahlt | Krankenkasse (§ 37 SGB V) | Pflegekasse (§ 36 SGB XI) |
| Wie beantragt | Arzt verordnet auf Formular 12 | über den Pflegegrad |
| Pflegegrad nötig | nein | ja, ab Pflegegrad 2 |
Behandlungspflege wird zusätzlich zur Sachleistung der Pflegekasse bezahlt und mindert weder Pflegegeld noch Sachleistungsbudget. Wer den Pflegedienst für Insulinspritzen aus dem Pflegekassenbudget bezahlt, verbraucht Mittel, die für die Grundpflege gedacht sind – und bekommt am Monatsende weniger Leistung für dasselbe Geld. Und: Behandlungspflege gibt es ohne Pflegegrad.
Wie die Verordnung läuft
- Der Arzt verordnet auf dem Formular 12 – Hausarzt, Facharzt oder bei der Entlassung der Krankenhausarzt. Darauf steht, welche Maßnahme wie oft und wie lange nötig ist.
- Sie reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein, innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ausstellung. Das übernimmt meist der Pflegedienst.
- Die Kasse genehmigt. Bis zur Entscheidung darf der Dienst bereits tätig werden – die Leistung gilt als genehmigt, wenn die Kasse nicht rechtzeitig widerspricht.
- Folgeverordnung vor Ablauf besorgen. Das ist der häufigste Bruch: Die Verordnung läuft aus, niemand merkt es, und der Dienst stellt privat in Rechnung.
Welche Leistungen überhaupt verordnungsfähig sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie fest – nicht die Kasse und nicht der Arzt. Wenn eine Leistung abgelehnt wird, prüfen Sie dort, ob sie im Verzeichnis steht. Ist sie gelistet und medizinisch nötig, ist das ein starkes Argument im Widerspruch.
Grundpflege über die Krankenkasse – der Sonderfall
Auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kann die Krankenkasse übernehmen – aber nur, wenn kein Anspruch gegen die Pflegekasse besteht. Zwei Situationen, in denen das greift:
- Kein Pflegegrad oder Pflegegrad 1, aber vorübergehende Hilfebedürftigkeit – etwa nach einer Operation. Dann kann die Krankenkasse für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall einspringen, in begründeten Fällen länger.
- Antrag läuft noch. In der Wartezeit auf die Begutachtung besteht noch kein Anspruch gegen die Pflegekasse.
Ob und in welchem Umfang die Kasse das leistet, hängt von ihrer Satzung ab. Fragen Sie ausdrücklich nach – von sich aus weist darauf kaum jemand hin.
Zuzahlung
Für häusliche Krankenpflege gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Wer die Belastungsgrenze erreicht (zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, ein Prozent bei chronischer Krankheit), zahlt für den Rest des Jahres nichts – Quittungen sammeln und Befreiung beantragen.
Lassen Sie sich die Leistungen getrennt aufschlüsseln: Was läuft über die Krankenkasse, was über die Pflegekasse, was zahlen Sie privat? Ein seriöser Dienst erklärt das von sich aus. Wenn eine Rechnung nur eine Summe nennt, fragen Sie nach – und prüfen Sie, ob Behandlungspflege fälschlich aus dem Pflegekassenbudget abgerechnet wurde. Der Pflegevertrag muss die Leistungen einzeln ausweisen.
Welche Angebote es in Köln gibt, steht unter Pflegeangebote und im Verzeichnis der Pflegedienste. Bei Problemen mit einem Dienst: Den Pflegedienst wechseln.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 1. September 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.