Den Pflegedienst wechseln: wann und wie
Viele Familien halten an einem Pflegedienst fest, mit dem sie unzufrieden sind – aus Sorge, dann gar keinen mehr zu bekommen. Diese Sorge ist in Köln nicht unbegründet, aber sie sollte nicht dazu führen, dass eine schlechte Versorgung weiterläuft.
Wann ein Wechsel angebracht ist
Zu unterscheiden sind Ärgernisse, die sich klären lassen, und Mängel, die nicht verhandelbar sind.
| Erst ansprechen | Wechsel erwägen |
|---|---|
| Häufig wechselndes Personal | Termine werden regelmäßig nicht eingehalten |
| Unpünktlichkeit von 15 bis 30 Minuten | Einsätze fallen ohne Ankündigung aus |
| Wenig Zeit für Gespräche | Medikamentenfehler |
| Unklare Abrechnung | Abrechnung von Leistungen, die nicht erbracht wurden |
| Wechselnde Uhrzeiten | Respektloser Umgang mit der pflegebedürftigen Person |
Bei Verdacht auf Gewalt, Vernachlässigung oder Diebstahl gibt es keine Eingewöhnungsfrist. Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen mit Datum, informieren Sie die Pflegedienstleitung schriftlich und wenden Sie sich an die Pflegekasse. Bei Straftatverdacht auch an die Polizei.
Zuerst das Gespräch suchen
Bevor Sie kündigen, verlangen Sie ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung – nicht mit der Pflegekraft, die vor Ort ist. Vieles geht auf Organisationsprobleme zurück, die oben gelöst werden können.
Nehmen Sie konkrete Beispiele mit: Datum, Uhrzeit, was passiert ist. Allgemeine Unzufriedenheit lässt sich schwer bearbeiten, drei benannte Vorfälle dagegen schon.
Die Kündigung
Pflegeverträge sind für Sie in der Regel ohne Angabe von Gründen kündbar, meist zum Monatsende oder mit einer Frist von zwei Wochen. Der Pflegedienst selbst darf nur unter engeren Voraussetzungen kündigen – Ihre Position ist die stärkere.
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Zuerst den neuen Dienst sichern
Kündigen Sie nicht, bevor die Nachfolge steht. Ein Versorgungsloch ist gefährlicher als ein mittelmäßiger Dienst.
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Schriftlich kündigen
Kurzer Brief, Datum, Vertragsnummer, gewünschtes Ende. Kein Grund nötig. Per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung.
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Pflegekasse informieren
Der neue Dienst braucht eine Bestätigung der Kasse. Melden Sie den Wechsel dort an – formlos genügt.
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Übergabe organisieren
Lassen Sie sich die Pflegedokumentation aushändigen; Sie haben ein Recht darauf. Verordnungen für Behandlungspflege müssen auf den neuen Dienst umgeschrieben werden – das macht der Hausarzt.
Einen neuen Dienst finden
Die Suche funktioniert wie beim ersten Mal, mit einem Vorteil: Sie wissen jetzt genau, was Sie brauchen und was nicht funktioniert hat.
- Zuerst im eigenen und in den angrenzenden PLZ-Gebieten suchen – Touren entscheiden über die Aufnahme.
- Direkt fragen: „Nehmen Sie derzeit überhaupt neue Patienten auf?"
- Nach der Zahl unterschiedlicher Mitarbeitender fragen, die kommen würden.
- Nach der Regelung bei Krankheit und an Wochenenden fragen.
Sollte sich kein Dienst finden, wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt. Dort ist bekannt, wo gerade Kapazitäten entstehen. Als Übergang lässt sich ein Teil der Versorgung über einen Betreuungsdienst und den Entlastungsbetrag abdecken – das ersetzt keine Behandlungspflege, überbrückt aber vieles andere.
Was Sie behalten
Ein Wechsel ändert nichts an Ihrem Pflegegrad, Ihrem Anspruch auf Sachleistung oder Pflegegeld und auch nichts an bereits bewilligten Hilfsmitteln. Die Leistungen hängen an der Person, nicht am Dienst.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 3. August 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.