Pflegekurse: kostenlos, hilfreich, kaum genutzt
Die meisten Angehörigen pflegen ohne jede Anleitung. Sie heben falsch, ruinieren sich den Rücken und wundern sich, warum das Umsetzen vom Bett in den Stuhl so schwer ist. Es gibt kostenlose Kurse dafür – und einen Rechtsanspruch.
Der Anspruch
Nach § 45 SGB XI muss die Pflegekasse kostenlose Pflegekurse anbieten. Für Angehörige und für ehrenamtliche Pflegepersonen, ohne Zuzahlung. Sie brauchen keinen eigenen Pflegegrad und müssen nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein.
Das ist eine Pflichtleistung, nicht eine Kulanz. Wenn Ihre Kasse ausweicht, verweisen Sie auf die Vorschrift.
Der wichtigste und am wenigsten bekannte Teil: Auf Wunsch findet die Schulung in der eigenen Wohnung statt. Eine Pflegefachkraft kommt und zeigt die Handgriffe an dem Bett, in dem Sie tatsächlich pflegen – nicht an einer Puppe im Schulungsraum. Das ist der Unterschied zwischen „verstanden" und „kann ich".
Was vermittelt wird
- Rückenschonende Handgriffe. Umsetzen, Aufrichten, Drehen im Bett. Meist geht es nicht um Kraft, sondern um Technik – wer sie kennt, bewegt einen schwereren Menschen leichter.
- Körperpflege im Bett, ohne die Würde zu verletzen und ohne zwei Stunden zu brauchen.
- Lagern und Dekubitus vermeiden. Ein Druckgeschwür entsteht in Tagen und heilt in Monaten – Vorbeugung ist der wirksamste Teil der ganzen Pflege.
- Hilfsmittel richtig nutzen. Pflegebett, Rutschbrett, Aufstehhilfe. Viele Familien haben Geräte, die falsch eingestellt sind.
- Umgang mit Demenz – in eigenen Kursen: Warum Widersprechen nicht funktioniert und was bei Unruhe hilft.
- Die eigenen Grenzen. Ein guter Kurs spricht darüber, wann Hilfe nötig ist – und dass Wut normal ist.
Wo es Kurse gibt
- Bei Ihrer Pflegekasse – dort fragen Sie zuerst. Sie muss vermitteln, auch wenn sie selbst keine anbietet.
- Wohlfahrtsverbände in Köln – Caritas, Diakonie, DRK, ASB, Johanniter, AWO. Viele bieten regelmäßig Kurse im Stadtgebiet an.
- Pflegestützpunkte – kennen den aktuellen Kalender.
- Alzheimer-Gesellschaft – für Demenz-Schulungen und Angehörigengruppen.
- Online-Kurse – viele Kassen bieten sie an. Praktisch bei Zeitmangel, ersetzen aber nicht das Üben der Handgriffe.
Verwechseln Sie den Pflegekurs nicht mit dem Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Der ist bei Pflegegeldbezug verpflichtend, findet halbjährlich bis vierteljährlich statt und dient auch der Kontrolle, ob die Pflege gesichert ist. Nutzen Sie ihn trotzdem: Die Fachkraft, die kommt, beantwortet Fragen und weist auf Leistungen hin, die Sie noch nicht abrufen.
Was sonst an Ihnen hängt
Wer pflegt, sollte zwei weitere Punkte kennen:
- Rentenbeiträge. Bei mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen und nicht mehr als 30 Stunden eigener Erwerbstätigkeit zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie. Das muss beantragt werden.
- Unfallversicherung. Pflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert – auch das läuft über die Pflegekasse.
Beides wird häufig nicht abgerufen, weil niemand darauf hinweist. Fragen Sie im Beratungsbesuch danach.
Was es sonst an Entlastung gibt, steht unter Entlastung für pflegende Angehörige; welche Freistellung im Beruf möglich ist, unter Pflege und Beruf.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 1. September 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.