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Pflege und Beruf: welche Freistellung Ihnen zusteht

Für Angehörige Von , Verantwortlicher Redakteur 2 Minuten Lesezeit

Wenn ein Elternteil plötzlich Pflege braucht, ist die erste Frage meist: Wie soll ich das neben der Arbeit schaffen? Es gibt drei gesetzliche Möglichkeiten – und die meisten Beschäftigten kennen keine davon.

Zehn Tage sofort

Bei einer akut auftretenden Pflegesituation dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Sie müssen das nur mitteilen, nicht beantragen – der Arbeitgeber kann es nicht ablehnen.

Für diese Zeit gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, etwa 90 Prozent des ausgefallenen Netto. Das beantragen Sie dort, mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit.

Der praktische Wert

Zehn Tage reichen, um Pflegegrad zu beantragen, Dienste anzufragen und die Wohnung herzurichten. Genau dafür sind sie gedacht. Wer stattdessen Urlaub nimmt, verliert Erholungstage und das Unterstützungsgeld.

Pflegezeit: bis zu sechs Monate

Vollständige oder teilweise Freistellung für längstens sechs Monate, unbezahlt. Es gibt einen Anspruch – aber nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Ankündigung: spätestens zehn Arbeitstage vorher, schriftlich.

Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate

Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu zwei Jahre. Anspruch besteht in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten, Ankündigung acht Wochen vorher. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten.

Beide sind unbezahlt – aber es gibt ein Darlehen

Der Verdienstausfall lässt sich über ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie abfedern, das etwa die Hälfte des Ausfalls überbrückt. Es muss danach zurückgezahlt werden.

Rechnen Sie vorher durch, ob Sie das tragen können. Und prüfen Sie die Rentenwirkung: Wer pflegt und nicht mehr als 30 Stunden arbeitet, bekommt unter Umständen Rentenbeiträge von der Pflegekasse – das mildert die Lücke.

Was Sie dem Arbeitgeber sagen müssen

Bei den zehn Tagen: dass Sie wegen einer akuten Pflegesituation fehlen, und die voraussichtliche Dauer. Bei Pflegezeit und Familienpflegezeit: schriftlich, mit Beginn, Ende und gewünschtem Umfang, dazu die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit.

Diagnosen oder Details zum Gesundheitszustand müssen Sie nicht offenlegen. Während der Freistellung besteht ein Kündigungsschutz – ab der Ankündigung.

Der Fehler, den viele machen

Erst die Belastung monatelang aushalten, dann kurzfristig ausfallen. Die Freistellungsmodelle wirken am besten, wenn sie geplant werden – am Anfang, wenn die Versorgung aufgebaut wird, nicht erst im Zusammenbruch.

Was es sonst an Entlastung gibt, steht unter Entlastung für pflegende Angehörige. Kostenlose Beratung dazu – auch zur Frage, welches Modell rechnerisch passt – gibt es bei einem Pflegestützpunkt.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.

Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 24. August 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.

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