Physiotherapie und Logopädie: Verordnung und Hausbesuch
Wer sich bewegen kann, braucht weniger Pflege. Physiotherapie ist damit die wirksamste Investition gegen Pflegebedürftigkeit – und wird trotzdem häufig zu zögerlich verordnet, weil Ärzte ihr Budget im Blick haben.
Was verordnet werden kann
Heilmittel nach § 32 SGB V – auf Kassenrezept, von Hausarzt oder Facharzt:
- Physiotherapie – Kraft, Beweglichkeit, Gangsicherheit, manuelle Therapie, Lymphdrainage
- Ergotherapie – Alltagshandlungen wieder einüben: Anziehen, Essen, Haushalt. Nach einem Schlaganfall besonders wichtig
- Logopädie – Sprechen, Sprachverständnis und Schlucken. Der Schluckteil wird unterschätzt: Eine unbehandelte Schluckstörung führt zu Lungenentzündung und Mangelernährung
- Podologie – medizinische Fußpflege, auf Rezept bei Diabetes und anderen Risiken. Sonst Selbstzahlerleistung
Wer eine Praxis nicht aufsuchen kann, bekommt die Behandlung zu Hause. Der Arzt muss dazu „Hausbesuch" auf der Verordnung ankreuzen – das wird oft vergessen. Fragen Sie ausdrücklich danach, wenn der Weg zur Praxis nicht mehr geht. Für den Hausbesuch fällt eine zusätzliche Zuzahlung von 10 Euro an, die bei Befreiung entfällt.
Der langfristige Heilmittelbedarf
Der Punkt, der bei chronischen Erkrankungen am meisten hilft und am wenigsten bekannt ist: Bei bestimmten Diagnosen – etwa nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, Parkinson oder Zerebralparese – besteht ein langfristiger Heilmittelbedarf.
Dann kann dauerhaft verordnet werden, ohne dass es das Budget des Arztes belastet und ohne die üblichen Begrenzungen. Das ist der Grund, warum manche Ärzte zögern und andere nicht: Sie wissen davon.
Wenn ein Arzt mit „mein Budget" argumentiert: „Liegt bei dieser Diagnose ein langfristiger Heilmittelbedarf vor? Dann wäre die Verordnung nicht budgetrelevant." Trifft es zu, ist das Gespräch damit meist beendet. Trifft es nicht zu, kann die Krankenkasse eine Genehmigung für längerfristige Verordnung erteilen – ein Antrag lohnt.
Zuzahlung und Befreiung
10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Bei einer längeren Serie summiert sich das. Wer die Belastungsgrenze erreicht – zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, ein Prozent bei chronischer Krankheit – zahlt für den Rest des Jahres nichts.
Sammeln Sie deshalb alle Quittungen des Jahres: Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege. Die Befreiung beantragen Sie bei der Krankenkasse, und sie gilt dann für alles.
Was zusätzlich möglich ist
- Rehasport und Funktionstraining – auf Verordnung, in Gruppen bei Vereinen und Reha-Zentren. Läuft länger als eine Heilmittelserie und ist für die Betroffenen oft die nachhaltigere Lösung, weil sie in eine Gruppe eingebunden sind.
- Präventionskurse nach § 20 SGB V – Kraft und Balance, von der Kasse bezuschusst. Siehe Sturzprävention.
- Therapie im Rahmen der Reha – nach einem Krankenhausaufenthalt läuft das über die Anschlussheilbehandlung; siehe Nach dem Schlaganfall.
Bei Ablehnung durch die Kasse: ein Monat Widerspruchsfrist, mit ärztlicher Begründung, welche Verrichtung ohne die Therapie nicht mehr möglich ist. Lehnt der Arzt die Verordnung ab, holen Sie eine Zweitmeinung – oder wenden Sie sich an einen Facharzt, der über ein eigenes Budget verfügt. Kostenlose Unterstützung bietet die Unabhängige Patientenberatung.
Was sonst hilft, damit jemand selbstständig bleibt, steht unter Zu Hause bleiben. Medizinische Leistungen des Pflegedienstes laufen über einen anderen Weg – Häusliche Krankenpflege.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 1. September 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.