Wohnung altersgerecht umbauen: Zuschüsse und Reihenfolge
Die häufigste Ursache für einen Umzug ins Heim ist nicht die Pflegebedürftigkeit, sondern eine Wohnung, die nicht mehr passt. Vieles davon lässt sich ändern – und ein erheblicher Teil wird bezuschusst.
Die Reihenfolge entscheidet über das Geld
Die Pflegekasse zahlt nicht für Maßnahmen, die bereits ausgeführt sind. Wer erst umbaut und dann den Antrag stellt, bekommt nichts. Das ist der teuerste Fehler in diesem Bereich – und er passiert häufig, weil es schnell gehen soll.
Der richtige Ablauf:
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Pflegegrad klären
Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch. Ohne Pflegegrad gibt es von der Pflegekasse nichts – dann bleiben KfW-Mittel und steuerliche Absetzbarkeit.
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Wohnberatung kommen lassen
Kostenlos, unverbindlich, und sie kennt die Fördertöpfe. Eine Fachperson sieht Dinge, die man selbst nach dreißig Jahren in der Wohnung nicht mehr wahrnimmt.
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Kostenvoranschläge einholen
Mindestens zwei, besser drei. Die Preisunterschiede im Kölner Raum sind erheblich, besonders beim Bad.
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Antrag bei der Pflegekasse stellen
Mit Kostenvoranschlag und einer kurzen Begründung, warum die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert. Erst die Bewilligung abwarten.
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Bauen lassen
Rechnungen aufbewahren. Der Zuschuss wird gegen Nachweis ausgezahlt.
Was die Pflegekasse zahlt
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1. Wichtig ist der Begriff „je Maßnahme": Verschlechtert sich die Situation später, ist ein neuer Antrag für eine weitere Maßnahme möglich. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, erhöht sich der Betrag.
Als Maßnahme gilt alles, was die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung erlaubt:
| Maßnahme | Größenordnung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche statt Wanne | 4.000 – 9.000 € | Die häufigste und wirksamste Einzelmaßnahme |
| Treppenlift innen | 4.000 – 12.000 € | Kurvenlifte deutlich teurer als gerade |
| Türverbreiterung | 600 – 2.000 € je Tür | Nötig für Rollstuhl und Rollator |
| Schwellen entfernen | 200 – 800 € | Häufigste Sturzursache in der Wohnung |
| Haltegriffe Bad und WC | 100 – 400 € | Fachgerecht befestigt, nicht Saugnapf |
| Rampe am Hauseingang | 1.000 – 4.000 € | Bei Eigentum einfacher als zur Miete |
| Bewegungsmelder, Nachtbeleuchtung | 50 – 400 € | Wirksam gegen nächtliche Stürze |
Richtwerte für den Kölner Raum, Stand 2026. Tatsächliche Preise schwanken erheblich nach Bausubstanz und Ausführung.
Weitere Geldquellen
- KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen". Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit, kombinierbar mit der Pflegekassenleistung. Auch ohne Pflegegrad möglich.
- Steuerliche Absetzbarkeit. Handwerkerleistungen mindern die Steuerschuld: 20 Prozent des Lohnanteils, maximal 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung.
- Hilfe zur Pflege. Reicht das Geld auch mit Zuschüssen nicht, prüft das Sozialamt die Übernahme – siehe Hilfe zur Pflege.
Zur Miete: was gilt
Auch Mieter haben Anspruch auf den Zuschuss. Sie brauchen allerdings die Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB können Mieter bauliche Veränderungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung erforderlich sind – der Vermieter darf nur widersprechen, wenn sein Interesse überwiegt.
Fragen Sie schriftlich an, legen Sie den Kostenvoranschlag bei und bieten Sie an, den Rückbau bei Auszug zu übernehmen oder eine Kaution dafür zu hinterlegen. Das räumt das häufigste Gegenargument aus. Bei größeren Kölner Wohnungsgesellschaften gibt es oft feste Ansprechpartner für solche Anliegen.
Was ohne Umbau hilft
Nicht alles muss baulich sein. Oft bringen kleine Dinge mehr als eine große Maßnahme:
- Teppiche und Läufer entfernen – die häufigste Stolperfalle
- Kabel verlegen oder befestigen
- Höhere Sitzmöbel, aus denen man leichter aufsteht
- Bettgitter oder ein Pflegebett auf Rezept vom Hausarzt
- Toilettensitzerhöhung und Duschhocker – meist über Pflegehilfsmittel abgedeckt
- Helles Licht überall, besonders im Flur und auf der Treppe
Mehr dazu, was in den eigenen vier Wänden möglich ist, steht unter Zu Hause bleiben.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet allein Ihre Pflege- oder Krankenkasse – im Zweifel gilt deren Bescheid, nicht unser Text. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 15. August 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte an Familien im Rheinland und kennt die Kölner Versorgungsstrukturen aus der täglichen Praxis. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.